Nutzungsbedingungen für die H2 MOBILITY Card für Unternehmen
1. Gegenstand und Geltungsbereich der Vereinbarung
1.1. Der Kunde und die H2 MOBILTIY Deutschland GmbH & Co. KG, EUREF-Campus 10-11, 10829 Berlin („H2 MOBILITY“) vereinbaren die Nutzung der H2 MOBILITY Card zum Bezug von Wasserstoff an Wasserstofftankstellen, die von der H2 MOBILITY betrieben werden. Die Nutzung der H2 MOBILITY Card zum Bezug von Wasserstoff ist auch an ausgewählten Wasserstofftankstellen möglich, die nicht von H2 MOBILITY betrieben werden. Hierfür hat H2 MOBILITY mit seinen Partnern Vereinbarungen getroffen, um dem Kunden eine Betankung mit Wasserstoff an diesen Wasserstofftankstellen zu ermöglichen. Eine Auflistung von Wasserstofftankstellen, an denen die H2 MOBILITY Card eingesetzt werden kann, wird auf Anfrage übermittelt.
1.2. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich und nur soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB handelt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Inhalt der Vertragsbeziehung, es sei denn, H2 MOBILITY hat der Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen ausdrücklich zugestimmt.
2. Beantragung und Ausgabe der H2 MOBILITY Card, Tankschulung
2.1. Die Beantragung der H2 MOBILITY Card ist über die Webseite der H2 MOBILITY www.H2.LIVE sowie über die Smartphone-Applikation H2.LIVE möglich. Die Annahme des Antrags durch H2 MOBILITY erfolgt durch Übersendung der Karte und der PIN an den Kunden.
2.2. Die H2 MOBILITY Card wird durch H2 MOBILITY an die vom Kunden angegebene postalische Anschrift versendet, sofern der Kunde und H2 MOBILITY keine abweichende Regelung getroffen haben. Die H2 MOBILITY Card verbleibt im Eigentum der H2 MOBILITY.
2.3. Jeder H2 MOBILITY Card wird eine persönliche Identifikationsnummer („PIN“) zugewiesen. Die PIN wird dem Kunden mittels des gleichen Schreibens ebenfalls postalisch übersendet.
2.4. Die H2 MOBILITY Card wird nur dann an Personen ausgegeben, die sich vorab durch eine Schulung mit dem Betanken von Wassertofffahrzeugen bekannt gemacht haben. Die Schulung wird als Video auf der Webseite h2.live angeboten. Eine Weitergabe der H2 MOBILITY Card ist nur an Personen erlaubt, die in der Betankung ebenfalls geschult wurden.
3. Leistungsumfang der H2 MOBILITY Card
3.1. Die H2 MOBILITY Card berechtigt den Kunden zum Bezug von Wasserstoff an den in Ziffer 1.1 genannten Wasserstofftankstellen. Der Bezug von anderen Waren oder Dienstleistungen mittels der H2 MOBILITY Card ist nicht möglich.
3.2. Der Bezug von Wasserstoff erfolgt zu dem zum Verkaufszeitpunkt geltenden Preis, es sei denn, der Kunde und H2 MOBILITY haben diesbezüglich eine abweichende Regelung getroffen.
3.3. Der Wasserstoff wird vom Betreiber der jeweiligen Wasserstofftankstelle bereitgestellt. Ein Anspruch auf den Bezug von Wasserstoff an den in Ziffer 1.1 genannten Wasserstofftankstellen besteht nicht. Insbesondere kann der Kunde keine Ansprüche bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten einer Wasserstofftankstelle oder bei Wasserstofftankstellen, die außer Betrieb sind, geltend machen.
4. Nutzung der H2 MOBILITY Card durch den Kunden, Mitteilungspflichten des Kunden, Sperrung der H2 MOBILITY Card
4.1. Die Nutzung der H2 MOBILITY Card erfolgt durch eine Autorisierung mittels der H2 MOBILITY Card und durch Eingabe des PIN. Anschließend kann der Kunde sein Fahrzeug mit Wasserstoff betanken.
4.2. Durch den Einsatz der H2 MOBILITY Card wird H2 MOBILITY durch den Kunden ermächtigt, die entstehenden Forderungen entweder direkt in eigenem Namen geltend zu machen oder die Forderungen zu erwerben, um diese dann im eigenen Namen geltend zu machen.
4.3. Der Kunde ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der H2 MOBILITY Card verpflichtet. Insbesondere wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass die H2 MOBILITY Card vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt ist und dass die PIN geheim und vertraulich behandelt wird.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Diebstahl, Verlust oder jedes sonstige Abhandenkommen der H2 MOBILITY Card unverzüglich gegenüber H2 MOBILITY anzuzeigen und eine Sperrung der Karte zu veranlassen. Die Mitteilung hat entweder schriftlich an die in Ziffer 1.1 genannte Anschrift oder per E-Mail an info@h2.live zu erfolgen.
4.5. Neben der Sperrung auf Antrag des Kunden ist H2 MOBILITY bei Verdacht einer unautorisierten oder missbräuchlichen Nutzung der H2 MOBILITY Card und für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, zur Sperrung der H2 MOBILITY Card berechtigt.
4.6. Es ist erlaubt, folgende Fahrzeugtypen, die Wasserstoff in einer Brennstoffzelle verwenden, an den Tankstellen von H2 MOBILITY zu betanken: Fahrzeuge mit 700 bar Tanksystemen zwischen 2-8kg Wasserstoffkapazität, die gem. SAE J 2601-1 betankt werden dürfen, Fahrzeuge mit 700 bar Tanksystemen zwischen 8-10kg Wasserstoffkapazität, die gem. SAE J 2601-1 betankt werden dürfen, erst nach expliziter Freigabe für einzelne Stationen, Fahrzeuge mit 350 bar Tanksystemen erst nach Betankungstests bzw. expliziter Freigabe des Fahrzeugtyps für einzelne Stationen durch die H2 MOBILITY.
4.7. Alle weiteren Fahrzeugtypen, die in 4.6 nicht benannt sind, dürfen nicht an H2 MOBILITY Tankstellen betankt werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die Wasserstoff in einem Verbrennungsmotor verwenden.
4.8. Die Weitergabe der H2 MOBILITY Card an andere Nutzer ist nur gestattet, wenn diese ausschließlich solche Fahrzeuge betanken, die gemäß 4.6 zur Betankung freigegeben sind.
5. Entgelt, Abrechnung, Eigentumsvorbehalt
5.1. Für die von H2 MOBILITY erbrachten Leistungen wird das zwischen dem Kunden und der H2 MOBILITY vereinbarte Entgelt berechnet.
5.2. Sämtliche Forderungen, die aus dem Einsatz der H2 MOBILITY Card resultieren, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Rechnungen der H2 MOBILITY sind sofort fällig, es sei denn der Kunde und H2 MOBILITY haben eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
5.3. Der Kunde kann zwischen einer elektronischen Rechnung und einer Rechnung in Papierform wählen. Trifft der Kunde keine Wahl, so gilt die Rechnung in Papierform als vereinbart. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
5.4. Hat der Kunde der H2 MOBILITY ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt so werden die Forderungen mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde wird durch H2 MOBILITY vorab per E-Mail über den Betrag und das Datum der Abbuchung informiert.
5.5. Das Eigentum an dem Wasserstoff bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der H2 MOBILITY. Soweit der Wasserstoff durch einen anderen Betreiber bezogen wird, wirkt der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des jeweiligen Betreibers.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Nutzungsvereinbarung kann sowohl durch den Kunden als auch durch H2 MOBILITY mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
6.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund zählt insbesondere der Missbrauch der H2 MOBILITY Card durch den Kunden, Zahlungsverzug des Kunden oder der Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten.
7. Haftung der H2 MOBILITY
7.1. H2 MOBILITY haftet nur für solche Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch H2 MOBILITY, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen resultieren und zwar beschränkt auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Wesentlich Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.7.2. Unberührt hiervon haftet H2 MOBILITY unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verhalten und bei garantierter Beschaffenheit.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. Der Kunde und H2 MOBILITY sind verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Nutzungsvereinbarung stehenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
8.2. H2 MOBILITY verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Ihre Daten werden zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses als Wasserstoffkunde und zur Zusendung von Informationen über aktuelle Entwicklungen im Bereich von Wasserstoffautos und zu unseren Produkten und Dienstleistungen. Hierfür werden Nutzungsdaten der Anwendungen sowie der Tankvorgänge zum Zwecke einer individuellen Kundenkommunikation ausgewertet. Die vorgeschriebenen, gesetzlichen Informationen zum Umgang der H2 MOBILITY mit personenbezogenen Daten finden sich auf der Webseite der H2 MOBILITY unter https://h2.live/datenschutz. Dort können Sie insbesondere ihre Rechte nach Kapitel 3 der Datenschutz-Grundverordnung einsehen.
8.3. Werden durch die Nutzung der H2 MOBILITY Card personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Verarbeitung auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht.
9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kunden vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten durch den Kunden als akzeptiert, wenn dieser nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung widerspricht.
10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1. Die Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Erfüllungsort für Zahlungen der Kunden ist Berlin.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Nutzungsbedingungen ergebenen Streitigkeiten ist Berlin. Stand: April 2021